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Stellungnahme zur Petition "Persischer Golf"

Stellungnahme einer öffentlichen Petition, bei der es um die Verbindliche Benennung „Persischer Golf“ in amtlichen Dokumenten, Mainstream-Medien-Nachrichten und öffentlichen Institutionen Deutschlands geht.

Hintergrund

Die Petentin fordert die Bundesregierung auf, „die historisch und völkerrechtlich anerkannte, geografische Bezeichnung ‚Persischer Golf‘ in sämtlichen offiziellen deutschen Publikationen, Kartenwerken, Lehrbüchern, Medienangeboten und internationalen Kommunikationen verbindlich zu verwenden.“ Anlass für diese Forderung ist offensichtlich die Beobachtung, dass die Kurzform Golf zunehmend anstatt Persischer Golf genutzt wird: „Die zunehmende Nutzung der neutralen Form „Golf“ lässt sich nicht durch neue historische Forschung oder internationale Vereinbarungen erklären, sondern beruht auf politischem und wirtschaftlichem Druck einzelner Golfstaaten. Eine Übernahme solcher Begriffe ohne historische Legitimation widerspricht den Prinzipien wissenschaftlicher Objektivität und kultureller Integrität der Bundesrepublik.“ Leider verzichtet die Petentin darauf, diese Beobachtung näher zu präzisieren oder mit Beispielen zu belegen. Als Begründung führt die Petentin an, dass der Name Persischer Golf alt, international flächendeckend eingeführt und auch von der UN empfohlen wird.

Antwort des StAGN

Für offizielle Dokumente wird von der Bundesregierung in diesem, wie auch in anderen umstrittenen Fällen der Benennung von Meeren und Meeresgebieten (Japanisches Meer – Ostmeer) die Form genutzt, die in den offiziellen Dokumenten der International Hydrographic Organisation (IHO) als maßgeblicher UN-Organisation festgelegt ist. Relevant ist hier das Dokument S-23 Limits of Oceans and Seas, das seit seiner ersten Auflage 1928 den Persischen Golf so benennt. In den Auflagen von 1937 und 1953 finden sich ebenfalls keine Änderungen. Ebenso wird im Final Draft der jüngsten, bisher noch nicht veröffentlichten, Ausgabe von 2002, folgendes vermerkt: „The Persian Gulf is bounded by the coasts of Oman, United Arab Emirates, Qatar, Saudi Arabia, Kuwait, Iraq and Iran. Its southeastern limit with the Strait of Hormuz is the following: A line joining Ra's-e Dastakan (26°33'N – 55°17'E) in Iran, southward to Jaztal Hamra lighthouse (25°44'N – 55°48'E), in the United Arab Emirates (the common limit with the Strait of Hormuz, see 5.7).“ (IHO, Special Publication 23 Names and Limits of Oceans and Seas, 4. Aufl. 2002, draft, 5-10)

Die Nutzung der Kurzform Golf ist in Deutschland ebenfalls schon lange vor allem in Form vieler Komposita gebräuchlich, die Fakten aus der Region des Persischen Golfs in Kurzform benennen, wie Golfkriege, Golfkrisen, Golfmonarchien, Golfregion, Golfstaaten. Dies dient der vereinfachten Kommunikation in der deutschen Sprache. Stichproben in öffentlich zugänglichen Dokumenten zeigen, dass durchgehend die Bezeichnung Persischer Golf benutzt wird, wenn von der geographischen Region die Rede ist. Dies zeigt z.B. auch eine kurze Recherche in den digitalen Dokumenten der Legislative, dem Bundestag. Wenn von weiteren Fakten die Rede ist, werden hingegen häufig die Komposita verwendet.

Die Bundesregierung kann die Benennung Persischer Golf für die geographische Region nur für ihre offiziellen Dokumente festlegen. Insofern handelt die Bundesregierung hinsichtlich offizieller Dokumente bereits gemäß der von der Petentin geforderten Leitlinie. Allerdings kann sie keine rechtlich bindenden Vorschriften für alle anderen Arten der von der Petentin genannten Fälle (Schulbücher, Rundfunk) usw. erlassen. 

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