Stellungnahme zur Umbenennung geographischer Objekte
Anlass: US-Präsident Donald Trump ordnet Namensänderungen an / Geht das so leicht?
Einleitung
Ein geografischer Name erfüllt zwei Grundfunktionen:
- Identifikationsfunktion – Er dient der eindeutigen Identifikation eines geografischen Objektes.
- Verortungsfunktion – Er soll die Lokalisierung dieses Objektes im Raum ermöglichen.
Grundsätzlich ist bei geografischen Namen zu unterscheiden zwischen
- amtlichen Namen – Diese sind in ihrer Schreibung durch rechtliche Akte von einer zuständigen Stelle festgelegt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Siedlungsnamen, Verkehrsflächen und Verwaltungseinheiten, in Österreich durch die Gemeinden in Abstimmung mit den Landesregierungen.
- konventionellen Namen – Der Schreibung folgt einem langen traditionellen Gebrauch. Durch ihre Verwendung in amtlichen Kartenwerken erhalten sie den Charakter von standardisierten Namen. Es sind dies vorwiegend Namen physisch-geografischer Objekte wie Berge, Pässe, Landschaften u.v.a.m.
Den internationalen Gepflogenheiten folgend sind in Publikationen primär die am Standort des Objektes gebräuchlichen (amtlichen) Namen zu verwenden (Endonyme).
Sofern es in der Publikationssprache einen von der ortsüblichen Form abweichenden Namen gibt, und dieser ein lebendiger und allgemein bekannter Name für ein Objekt ist, kann auch dieser verwendet werden (Exonyme). Ausschlaggebend dafür sind die beiden oben genannten Grundfunktionen.
Der StAGN empfiehlt im Einklang mit den Vereinten Nationen, Umbenennungen von geographischen Objekten nur mit großer Vorsicht und Zurückhaltung vorzunehmen, besonders dann, wenn Namen gut eingeführt sind und von weiten Teilen der ortsansässigen Bevölkerung verwendet werden. Für Neubenennungen und Umbenennungen, die manchmal doch auch sinnvoll sein können, kommen in erster Linie Namen in Betracht, die sich aus der örtlichen geographischen, kulturellen, historischen oder kulturlandschaftlichen Situation ergeben. Der StAGN empfiehlt, dazu die Expertise örtlicher oder regionaler Fachgremien einzuholen. Abzulehnen ist bei natürlichen Objekten insbesondere die Verwendung von Firmennamen, weil sie sich leicht ändern können und zumeist keinen Ortsbezug haben.
Wie ist mit Erstbenennungen und Umbenennungen geografischer Objekte vorzugehen?
Erstbenennungen, die durch zuständige anerkannte Stellen erfolgen, sind als solche zu übernehmen.
Umbenennungen durch zuständige Stellen sind ebenfalls umzusetzen, sofern nicht eine andere Namenform die beiden oben genannten Funktionen besser erfüllt (z.B. Venedig statt Venezia) und diese nicht negativ belastet ist. (z. B. Tschechei statt Tschechien)
Rückbenennungen durch zuständige Stellen sind ebenfalls zu übernehmen, doch kann bei entsprechendem Bekanntheitsgrad des älteren Namens dieser ergänzend beigefügt werden.
Was bedeutet das konkret für die beiden im Dekret genannten Objekte für deutschsprachige Publikationen?
Mount McKinley <|> Denali: Nach jetzigem Stand wird zukünftig der amtliche Name Mount McKinley sein und so auch in das offizielle Geographic Names Information System (GNIS) eingetragen werden. Es handelt sich um einen früheren Namen, die Rückbenennung ist politisch motiviert. Der Berg ist unter beiden Namen im deutschen Sprachraum bekannt. Eine gute Lösung wäre die Verwendung beider Namen in der folgenden Form: Mount McKinley (Denali).
Golf von Mexiko <|> Golf von Amerika: Die Aufgabe der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO) ist es, Standards und Verfahren für die Benennung von Meeresnamen und ihren Teilen festzulegen, um größtmögliche Sicherheit vor allem in der Seeschifffahrt zu gewährleisten. Sie ist aber kein Schiedsgericht, das für alle Mitgliedsländer einen einheitlichen Sprachgebrauch vorschreiben kann. Für das Deutsche existiert dafür die gebräuchliche Übersetzung Golf von Mexiko, unter der dieser Meeresteil in der jeweiligen Sprache auch weltweit bekannt ist. Golf von Amerika ist ein künstlich geschaffener, politisch motivierter Name, der aktuell keine der beiden Grundfunktionen erfüllt. Deshalb empfiehlt der StAGN den Namen Golf von Mexiko beizubehalten.
Kann die USA diese Umbennungen auch ohne die Zustimmung der Anrainerstaaten umsetzen?
Ja, es handelt sich hier um einen Berg auf dem Gebiet der USA und um die Bezeichnung eines Meeres, welches von jedem Anrainerstaat auch anders genannt werden kann. In den Verzeichnissen der IHO wird für den internationalen Gebrauch „Gulf of Mexico“ verwendet sein. Sofern hier international ein anderer Name verwendet werden soll, müsste die USA sich im Rahmen der IHO einigen. Die USA und Anrainerstaaten können auf ihren Kartenprodukten verwenden, was sie für sinnvoll erachten. Beispiel: „Sea of Japan“ (von Japan und derzeit auch von der IHO verwendeter Name) und „East Sea“ (von Südkorea verwendeter und bevorzugter Name). Deutschland verwendet auf amtlichen Kartenwerken deshalb den Namen „Japanisches Meer“ bzw. „Sea of Japan“.
Ob und wie die privaten kartographischen Verlage (für Atlanten und andere Karten) auf diesen Vorstoß der USA reagieren, ist schwer abzuschätzen. Manche Verlage werden direkt nachziehen, andere werden zögerlich bleiben. Der Technologiekonzern Google hat bereits seine Karten für die Nutzerinnen und Nutzer in den USA an die neuen Regeln angepasst. Für die Nutzung außerhalb der USA wird der ursprüngliche Name beibehalten.